Heute morgen habe ich mit einem Richter telefoniert, mit dem ich schon das ein oder andere Mal wegen seiner Rechtsansichten und Prozessführung aneinander gerasselt bin.
Ich klage für eine Mandantin, deren Vermieter den mit angemieteten Keller verschlossen hat. Im Keller befinden sich Waschmaschine und sonstige Sachen der Mandantin.
In der Klageerwiderung trägt der Vermieter vor, der Keller sei längst wieder offen und die Mandantin habe die Sachen bereits heraus geräumt.
Diesen Schriftsatz habe ich der Mandantin zugeschickt mit der Bitte um Rücksprache. Daraufhin hat sie auch einen Termin vereinbart, zu dem sie jedoch nicht erschienen ist. Seitdem erreiche ich sie nicht mehr.
Nun rief mich heute also der Richter an, weil er wissen wollte, wie es nun prozessual weiter gehen soll.
Ich erläuterte ihm die Sachlage. Woraufhin er mich nochmal fragte, wie es nun prozessual weiter gehen sollte.
Ich erklärte ihm nochmal, dass ich ja nun schlecht irgend eine Entscheidung treffen könne, ohne mit der Mandantin Rücksprache gehalten zu haben. Und da ich im Rahmen der PKH beigeordnet bin, kann ich auch nicht einfach das Mandat niederlegen.
Und nur weil die Gegenseite schreibt, die Tür sei offen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch wirklich offen ist.
Irritierender weise sagte der Richter dann irgendwann zu mir, dass ich ja schließlich Kläger sei und nun entscheiden solle, wie es prozessual weiter geht.
Ich mag ja vieles sein, aber Kläger bin ich in dieser Sache nun wirklich nicht. Und ohne Rücksprache mit der Klägerin nehme ich ganz sicher keine Klage zurück oder erkläre die Sache für erledigt. Dann könnte ich auch gleichzeitig meiner Haftpflichtversicherung Bescheid geben.
Aber es kommt mir sowieso oft so vor, als hätten viele Richter keine Ahnung davon, dass man als Anwalt manchmal zu einem bestimmten prozessualen Verhalten gezwungen ist, wenn man nicht in die Haftung laufen will.

Alles schön und gut, Herr Will, aber wie soll es denn nun prozessual weitergehen? 😀