Heute unterhalte ich mich zufällig mit einem Kollegen über die Richterin, über die ich mich hier bereits geärgert hatte. Und der Kollege hatte auch eine schöne Geschichte auf Lager.
Er verteidigte bei der Richterin in einer Verkehrssache und beantragte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro.
Die Richterin wollte ihn wohl vor dem Mandanten als unfähig aussehen lassen und erklärte, dass im Gesetz stehe, dass die Anzahl der Tagessätze mindestens 30 betragen müsse, sein Antrag also falsch sei.
Aha, da hat die Richterin wohl ihr „persönliches“ StGB benutzt, denn ein Blick in den § 40 StGB hätte ihr die Frage beantwortet, weshalb nicht der Kollege, sondern sie selbst keine Ahnung hat.