Der Kollege vertritt einen Mandanten in zwei Verkehrsstrafsachen. Der Mandant ist rechtsschutzversichert.
Gestern erhält der Mandant einen Anruf von seiner Rechtsschutzversicherung. Ihm wird nahegelegt, doch einen anderen, von der Versicherung benannten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen und das Mandat meines Kollegen zu kündigen. Denn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht würde die Sache mit Sicherheit zu einem besseren Abschluss bringen.
Auf Nachfrage des Mandanten, was dann mit den Kosten des ersten Anwaltes wäre, antwortet der Mensch von der Versicherung, dass der Mandant diese selbst tragen müsste, aber dass da ja „noch nicht viel angefallen sein kann“. Naja, ob zweimal Grund- und Verfahrensgebühr viel oder wenig sind, liegt immer im Auge des Betrachters.
Das Verhalten der Versicherung ist schon mehr als dreist und alles was mir dazu einfällt will ich hier lieber nicht wiedergeben.

„dass da ja „noch nicht viel angefallen sein kann“ offenbart doch deutlich die Kompetenz des Mitarbeiters. De facto wohl kaum weniger als mindestens ca. 362,95 Teuro – pro Fall, versteht sich.
BaFin-Beschwerde?
P.S: Die Kommentarfunktion klemmt unter OPERA.
Und gaaanz bestimmt liegt der dreisten „Empfehlung“ nicht etwa eine Honorarvereinbarung des Versicherers mit dem empfohlenen Anwalt zugrunde, sondern ganz allein die Sorge des Versicherers um die passende Verteidigung des VN…
Was kann man in einem solchen Fall tun? Bringt eine Beschwerde bei der BaFin etwas?