Der Mandant beauftragt mich mit der Regulierung seines Verkehrsunfalls, nachdem er zunächst alleine versucht hatte den Unfall abzuwickeln.
Die gegnerische Versicherung hatte ihm telefonisch erklärt, nichts zahlen zu wollen, denn die eigene Versicherungsnehmerin habe den Unfallhergang anders geschildert.
Ich zeige gegenüber der Versicherung an, dass mich der Mandant beauftragt hat und bitte um Mitteilung des Sachstandes.
Es erfolgt keine Reaktion. Jedenfalls nicht mir gegenüber.Stattdessen ruft mich der Mandant an und berichtet, dass er einen Scheck erhalten habe. Die Werkstatt sei wohl auch bezahlt worden, hat man ihm dort gesagt Wie viel an die Werkstatt gezahlt wurde, weiß er aber nicht.
Ich schreibe nochmal die Versicherung an und bitte um Mitteilung in welcher Höhe an wen gezahlt worden ist. Zwei Wochen später bekomme ich Antwort. Es sei reguliert worden. Mehr nicht.
Wollen die mich verarschen?

Ist die letzte Frage rhetorisch? 🙂
Nja nja nja.
Na ja – sie versuchen es immerhin. Es geht ja darum, die 1,3 Gebühr nach VV 2300 nicht zahlen zu müssen. Ich wsürde bei der Werkstatt abfragen, was gezahlt wurde ( hier hat der Mdt einen Auskunftsanspruch!), den Scheck dazu addieren, schauen, was alles großzügig weggelassen wurde (Auslagenpasuschale etc.) und dann den Rest geltend machen und abrechnen. Hat Mdt RS?