Immer mehr Rechtsschutzversicherungen versuchen ihre Versicherungsnehmer dazu zu zwingen, nur noch zu Vertragsanwälten der jeweiligen Versicherung zu gehen.
So müssen zum Beispiel Versicherte mancher Versicherungen einen Selbstbehalt zahlen, wenn sie nicht zum Vertragsanwalt gehen. Andere Versicherungen stufen ihre Versicherte in diesem Fall in eine ungünstige Schadensfreiheitsklasse zurück.
Das Problem dabei ist, dass man auf den Gedanken kommen könnte, dass diese Vertragsanwälte eher zu einem Vorgehen raten, das für die Rechtsschutzversicherung günstig ist und sich nicht zwangsläufig mit dem für den Mandanten/Versicherungsnehmer besten Vorgehen deckt. Denn schließlich werden die Vertragsanwälte dauerhaft von der Versicherung mit Mandaten versorgt und bezahlt. Und die Hand, die einen füttert, will man ja nicht beißen.
Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, hat sich auf dem Verkehrsgerichtstag deshalb völlig zu recht für eine freie Anwaltswahl von Rechtsschutzversicherungen ausgesprochen.
