Wolf tot, Jäger verurteilt

Jetzt wurde er doch verurteilt, der Jäger, der den Wolf im Westerwald erschossen hat. Das Amtsgericht Montabaur hat den Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

 

Der Jäger hatte sich eingelassen, er hätte einen wildernden Schäferhund erschießen wollen bzw er sei der Meinung gewesen bei dem Tier hätte es sich um einen Hund gehandelt.

Laut sachverständigem handelte es sich jedoch ganz klar um einen Wolf. Und zwar um einen Wolf aus der so genannten italienischen Alpenpopulation. Es war der erste Wolf seit 120 Jahren in Rheinland-Pfalz.

 

Das Gericht stellte fest, dass der Jäger den Wolf ohne Rechtfertigung erschossen habe, denn das Tier habe nicht gewildert. Einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz hat das Amtsgericht jedoch verneint, da dem Jäger nicht nachgewiesen werden konnte, dass er wusste, dass es sich um einen Wolf handelte.

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