Normalerweise bleibe ich vor Gericht ruhig und sachlich, auch wenn es etwas hitziger wird. Heute morgen hat mich in einem Gewaltschutzverfahren der Gegner aber derart mit seiner aufbrausenden Art genervt, dass ich fast geplatzt bin und ebenfalls „etwas“ lauter werden musste. Von der Verhandlungsführung durch die Richterin war leider nicht allzuviel zu merken.
Der Gegner hatte meinen Mandanten, der seit vielen Jahren unter diversen Angst- und Zwangsstörungen leidet und auch noch schwerbehindert ist, bedroht und geschlagen. Nicht gerade vorteilhaft, wenn man schon unter diversen Ängsten leidet.
Aufgrund seines Verhaltens vor Gericht konnte ich mir lebhaft vorstellen, wie der Gegner mit meinem Mandanten umgesprungen ist. Vor Gericht hat er nämlich weiter gegen den Mandanten gepöbelt.
Schön fand ich, dass der Gegner nicht nur die Bedrohung und den Schlag zugegeben hat, sondern auch noch nachsetzte, dass der Mandant völlig zu Recht Angst vor ihm haben könne.
Für das gegen den Gegner laufende Strafverfahren jedenfalls nicht von Nachteil.
