Ein ehemaliger Jura-Student, der unter offensichtlich Prüfungsangst litt und deshalb nie die beiden Staatsexamina gemacht hat, war trotzdem eifrig als Anwalt unterwegs.
Und das wohl auch nicht gerade schlecht. Ehemalige Arbeitgeber bescheinigtem ihm gute Arbeit. Er habe „mehr Geld hereingeholt, als wir für ihn bezahlt hatten“, so ein Zeuge.
Der 39-jährige wurde jetzt vom Amtsgericht Frankfurt wegen Titelmissbrauchs und Urkundenfälschung zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldauflage von 2.000 Euro verurteilt.
Enttarnt wurde er durch einen anonymen Hinweis.
Das bestätigt mich wieder in meiner Auffassung, dass ein Staatsexamen – egal ob gut oder schlecht oder vielleicht überhaupt nicht abgelegt – nur sehr wenig über die juristische Qualifikation aussagt.
