Heute mussten wir am Schöffengericht auf einen auswärtigen Kollegen, der im Stau stand, ein wenig warten.
Ein weiterer Kollege, der Protokollführer und ich haben uns die Zeit mit Gerichtsgeschichten vertrieben.
Zwei dieser Geschichten haben mir besonders gut gefallen.
So erzählte der Kollege, dass einmal ein Mitverteidiger – der wohl für seinen Alkoholkonsum bekannt war – im Plädoyer statt einem Freispruch ein Freibier beantragte.
Und der Protokollführer hatte einmal anstatt einer Haftstrafe von 10 Monaten ins Urteil geschrieben „Der Angeklagte wird zu einer Haftstrafe von 10 Minuten verurteilt“. Leider hat es der Richter vor der Unterschrift gemerkt.
