Veruntreuung von Mandantengeldern

Nicht gerade ein schönes Bild, das die Saarbrücker Zeitung hier von der Anwaltschaft zeichnet.

Allerdings hatte auch ich subjektiv den Eindruck, dass es in letzter Zeit eine Zunahme bei den Fällen von Veruntreuung von Mandantengeldern durch Anwälte gab. Scheinbar, so jedenfalls die Anwaltskammer, liegt dies aber nur an der stärkeren Berichterstattung in den Medien. Die Zahlen seien seit Jahren mehr oder weniger konstant.

Um Geld veruntreuen zu können, muss man das Geld aber erstmal haben. Mir persönlich ist nicht ganz klar, weshalb ich als Anwalt Fremdgeld auf dem Konto haben wollen könnte. Die Verwaltung von Fremdgeld macht Arbeit und kostet Geld.

Deshalb weise ich in der Regel z.B. bei Verkehrsunfällen die Versicherungen immer an, Zahlungen unmittelbar an den Mandanten zu leisten. Es sei denn der Mandant wünscht ein anderes Vorgehen.

 

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