Strafbefehl erhalten – was tun? Die Einspruchsfrist läuft
Viele Betroffene erfahren erstmals durch einen Strafbefehl von einem Verfahren gegen sie. Ein Strafbefehl ist keine bloße „Verwarnung“: Geldstrafe, Eintrag im Führungszeugnis, Fahrverbot oder sogar Bewährungsstrafe sind möglich – und für den Einspruch gilt eine kurze gesetzliche Frist. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort prüfen.
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- Frist für den Einspruch läuft ab Zustellung
- Nicht ungeprüft zahlen
- Eintrag im Führungszeugnis möglich

Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes strafrechtliches Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung. Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Ermittlungsakte und des Antrags der Staatsanwaltschaft; Betroffene erhalten den Strafbefehl per Post. Viele gehen irrtümlich davon aus, die Vorwürfe stünden damit endgültig fest – tatsächlich bestehen häufig Verteidigungsmöglichkeiten.
Welche Folgen kann ein Strafbefehl haben?
Ein Strafbefehl kann insbesondere enthalten:
- Geldstrafen,
- Fahrverbote,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Bewährungsstrafen,
- Auflagen
- oder Nebenfolgen im beruflichen Bereich.
Auch Eintragungen im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis sind möglich. Die konkreten Folgen hängen vom Tatvorwurf und der Höhe der Strafe ab.
Einspruch gegen den Strafbefehl – die Frist entscheidet
Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Wichtig: Es gilt eine gesetzliche Frist – wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt ab von der Beweislage, dem Tatvorwurf, den möglichen Folgen sowie den persönlichen und beruflichen Auswirkungen. Nicht jeder Strafbefehl sollte ungeprüft akzeptiert werden.
Muss ich sofort zahlen?
Viele Betroffene zahlen aus Angst oder Unsicherheit sofort die Geldstrafe. Vor einer endgültigen Entscheidung empfiehlt sich jedoch eine anwaltliche Prüfung der Vorwürfe, der Beweislage und möglicher Verteidigungsansätze – gerade bei drohenden Eintragungen oder beruflichen Konsequenzen kann das erhebliche Bedeutung haben.
Führungszeugnis und berufliche Folgen
Ein Strafbefehl kann Auswirkungen haben auf Führungszeugnisse, Beamtenverhältnisse, berufliche Tätigkeiten, den Aufenthaltsstatus oder waffenrechtliche Erlaubnisse. Viele Betroffene unterschätzen diese Folgen zunächst erheblich.
Hauptverhandlung nach dem Einspruch
Wird Einspruch eingelegt, kommt es regelmäßig zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Dort können Beweise überprüft, Zeugen gehört und Verteidigungsargumente vorgebracht werden. Nicht selten ergeben sich erst in der Hauptverhandlung entscheidende Widersprüche oder neue Erkenntnisse.
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Häufige Fragen zum Strafbefehl
Nein. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden.
Ja. Für den Einspruch gilt eine kurze gesetzliche Frist ab Zustellung – sie sollte keinesfalls versäumt werden.
Das hängt insbesondere von Art und Höhe der Strafe ab – ein Grund mehr für die anwaltliche Prüfung.
Vor einer endgültigen Entscheidung empfiehlt sich häufig eine anwaltliche Prüfung des Strafbefehls.
Regelmäßig ja – dort bestehen oft die besten Verteidigungsmöglichkeiten.
Strafbefehl im Briefkasten? Frist nicht verstreichen lassen
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