Was ist passiert?
Im Rahmen einer Auseinandersetzung in einer Kneipe wurde ein Mann mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschen-
kel geschlagen. Er wog dabei ein Verteidigungsargument vor, der Hähnchenschenkel sei doch nur zum „Kühlen“
eingesetzt worden. Der Vorfall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit – nicht wegen großer Gewalt, sondern
wegen der kuriosen Wahl der „Waffe“.
Juristische Bewertung
Das Gericht behandelte den tiefgefrorenen Hähnchenschenkel als potentiell gefährlichen Gegenstand und stellte
fest, dass die Handlung durchaus den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen könne. Entscheidend war nicht
das Motiv (Kühlen oder nicht), sondern die Wirkung: Der Schlag mit dem Hähnchenschenkel könne Schmerzen
oder Verletzungen verursachen, und es war objektiv nicht eindeutig, dass der Täter nur geringfügig reagierte.
Auch wenn das Mittel ungewöhnlich war, ändert das nichts daran, dass Gewaltanwendung strafrechtlich relevant
ist.
Konsequenzen
Der Angeklagte wurde wegen körperlicher Misshandlung bzw. Körperverletzung verurteilt. Die Strafe fiel moderat
aus, aber öffentlichkeitswirksam war die Entscheidung – insbesondere wegen des bizarren Tatmittels. Der Fall
wurde als Lehrstück dafür zitiert, dass auch „ungewöhnliche Objekte“ als Waffen bewertet werden können, wenn
ihre Anwendung das Recht verletzt.

