„Fack Ju Göhte“ – zu unmoralisch als Marke?

Was ist passiert?

Die Filmfirma Constantin Film wollte den Titel „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke (EU-Marke) eintragen lassen. Das EUIPO (EU-Markenamt) lehnte ab: Der Titel klinge wie ein grobes Schimpfwort und verstoße deshalb gegen die guten Sitten. Der Streit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Juristische Bewertung

Die Ablehnung beruhte auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. f VO (EG) Nr. 207/2009 (heute Art. 7 Abs. 1 Buchst. f VO (EU) 2017/1001): Marken werden nicht eingetragen, wenn sie gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen. Der EuGH hat dazu gesagt, dass man nicht nur wegen einer „derben“ Wortnähe ablehnen darf, sondern prüfen muss, wie das Publikum das Zeichen im konkreten gesellschaftlichen Kontext tatsächlich versteht – z. B. auch als bekannten Filmtitel.

Konsequenzen

„Gute Sitten“ ist dabei keine reine Geschmacksfrage einzelner Prüfer, sondern muss nachvollziehbar am gesellschaftlichen Verständnis festgemacht werden. Außerdem zählt Popkultur und Alltagsgebrauch mit: Ein Ausdruck kann als bekannter Filmtitel ganz anders wirken als derselbe Ausdruck auf einem beliebigen Produkt. Für Markenanmelder bedeutet das praktisch: Wenn ein Name provokant ist, hilft es, Kontext zu belegen – also zum Beispiel Bekanntheit, tatsächliche Nutzung und wie die Öffentlichkeit den Begriff wahrnimmt.

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