Für viele Jugendliche gehört es dazu, Grenzen auszutesten, sich auszuprobieren oder mit Freunden Mutproben zu bestehen. Was dabei oft unterschätzt wird: Was als harmloser Spaß beginnt, kann schnell eine strafbare Handlung sein.
Doch vielen Jugendlichen ist gar nicht bewusst, wie schnell eine solche Aktion ausarten kann und welche ernsthaften Konsequenzen diese mit sich bringen. Um für einige Aufklärung zu sorgen, einmal im Überblick, welche Scherze wirklich strafbar sein können!
1. Ladendiebstahl: Viele Jugendliche stecken im Supermarkt zum ersten Mal eine Kleinigkeit ein, oft ohne böse Absicht. Doch schon der Diebstahl geringwertiger Sachen ist nach § 242 StGB strafbar.
Folge: Anzeige, polizeiliche Vernehmung, möglicherweise ein Strafverfahren.
2. Körperverletzung unter Freunden: Ein harmloses Raufen auf dem Schulhof endet mit blutiger Nase oder Prellungen. Auch wenn keine böse Absicht dahintersteckt: Körperverletzung (§ 223 StGB) bleibt eine Straftat.
Folge: Strafanzeige und im schlimmsten Fall Anklage vor dem Jugendgericht.
3. Sachbeschädigung als Mutprobe: Graffitis an Wänden, Vandalismus in der Öffentlichkeit oder das Zerstechen der Reifen: Was für Jugendliche cool erscheint, ist rechtlich Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Folge: Strafverfahren, Schadensersatzforderungen und mögliche Sozialstunden.
4. Weitergabe von Nacktfotos: Freizügige Fotos weiterleiten, die ursprünglich privat waren, oder Nacktfotos von Minderjährigen verbreiten.
Folge: Strafbarkeit wegen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) – sehr schwerwiegend, auch bei
Jugendlichen.
5. Fahrten mit E-Scootern oder Fahrrädern unter Alkoholeinfluss: Auch Jugendliche auf E-Scootern oder Fahrrädern begehen eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), wenn sie alkoholisiert unterwegs sind.
Folge: Strafanzeige, MPU („Idiotentest“), Entzug der Fahrerlaubnis oder spätere Probleme beim Führerscheinantrag.
6. Bedrohung und Nötigung: Drohen, jemanden „abzupassen“ oder „eine zu verpassen“ – auch als Scherz gemeint.
Folge: Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) wird ernst genommen und verfolgt.
Dies waren nur 6 Beispiele von Jugendscherzen, die tatsächlich ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Fehler gehören zum Erwachsenwerden dazu – doch manche Fehler können schwere Konsequenzen haben. Deshalb ist es wichtig, dass Jugendliche frühzeitig verstehen, wo Spaß aufhört und Straftat beginnt.
Bevor du deinen Gedanken Taten folgen lässt, überdenke lieber dreimal, was deine Aktionen oder „Scherze“ für Konsequenzen haben oder welches Leid sie anderen zufügen.