Man schreibt das Jahr 2016 in Willich, einer kleinen Stadt in NRW. Die Medien berichten von einem unglaublich skurrilen Fall. Der Butterraub von Willich.
In der Nacht vom 29. auf den 30. November klaute eine Gruppe junger Leute einen Lkw mit 200 Tonnen Butter im Wert von 40.000 bis 50.000 Euro.
Einige Tage später wurde der LKW leer vorgefunden, weder Spuren der Butter noch der Täter konnten gefunden werden.
Vermutet wird, dass die Butter entweder auf dem Schwarzmarkt an größere und kleinere Geschäfte verkauft wurde oder dass sie ins Ausland exportiert wurde. Bis heute bleiben die Täter und die Frage um die Butter unbekannt. Doch nun fragt sich, was wäre, wenn die Täter gefasst worden wären und welche Strafen sie erlangen würden.
Dieses Verbrechen würde als § 242 StGB (Diebstahl) oder ein § 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) gelten. § 242 StGB bringt eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, während § 243 StGB eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren mit sich bringen kann.
Dabei müssen natürlich die Zusatzdelikte, die Anzahl der Täter (Bandenkriminalität), der Beutewert oder die Vorstrafen der Täter berücksichtigt werden.
Kurz gesagt, hätten die Täter mit:
- Normale Diebstähle: Bis 5 Jahre Haft
- Schwere Fälle (wie Butterdiebstahl): Typisch 3 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe bei bandenmäßigem oder geplantem Vorgehen. Geldstrafen oder Bewährung nur bei extrem günstigen Umständen (z. B. geringere Schadenshöhe, Ersttat, umfassendes Geständnis). rechnen können.
Das Fazit ist also: Ein Diebstahl wie der Butterraub von Willich ist alles andere als harmlos – er zieht harte strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich.