Mal kurz eine Anklage zusammengekloppt

Zwei unbeteiligte Zeugen beobachten, wie am Bahnhof ein Mann einem anderen, offensichtlich stark alkoholisierten Mann eine goldene Halskette vom Hals reißt und einem weiteren Mann gibt.

Die Zeugen rufen die Bundespolizei zu Hilfe. Gemeinsam geht man zu dem angeblich Geschädigten. Der ist so besoffen, dass er überhaupt nicht weiß, um was es überhaupt geht.

Die Zeugen sehen aber die Gruppe um die angeblichen Täter und erkennen die beiden Täter. Eine Kette haben die aber nicht dabei. Soweit die Bundespolizei, die dann an die „andere“ Polizei zuständigkeitshalber abgibt.

In der Vernehmung der beiden Zeugen hört sich das schon anders an. Erkannt wurde, wenn überhaupt nur einer. Aber so ganz sicher seien sie sich – vor Ort wohlgemerkt – nicht gewesen. Eine Wahlbildvorlage wurde nicht gemacht.

Der Geschädigte erscheint nicht zur Polizei.

 

Aus diesem hervorragend ermittelten Sachverhalt zimmert der Oberstaatsanwalt dann eine Anklage wegen Raubes.

Heute morgen identifiziert dann der Angeklagte, der damals zu besoffen war um überhaupt irgend etwas zu bemerken, einen Angeklagten als Täter. Und zwar deshalb, weil der Täter rot geworden sei, als er ihn, das Opfer gesehen habe. Dumm nur, dass der Angeklagte in einer anderen – verbundenen – Sache dabei saß und mit dem angeblichen Raub nachweislich nichts zu tun hatte.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft war sichtlich nicht amüsiert und schimpfte in der Sitzungspause rum, was diese Anklage nun wieder für ein Käse sei und wegen diesem Quatsch nun wieder die Staatskasse tausende Euros an die Verteidiger nach einem Freispruch zahlen müsse.

Mir soll´s recht sein.

 

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