Zivilcourage ist sicherlich wünschenswert. Wenn ich aber ein Verfahren auf dem Tisch, das mit solch einem Einsatzbericht beginnt, weiß ich, dass der Geschädigte zumindest leicht querulatorisch veranlagt ist und freue mich schon auf dessen Auftritt als Zeuge vor Gericht:
„Am 1.4.2016 gegen 7 Uhr betrat der Mitteiler Gustav Gans, aus der Eingangshalle kommend, den Bahnsteig 5/6 des Bahnhofs Entenhausen. Schon nach kurzer Zeit erkannte er auf Bahnsteig 3/4 eine Gruppe Jugendlichere, in welcher ganz offensichtlich „Gras“ geraucht wurde. Über diese Feststellung informierte Gans unverzüglich über sein Handy die Einsatzleitstelle des PP Entenhausen-Land, welche die BPOLR Entenhausen-Stadt in Kenntnis setzte. Nach der Mitteilung begab sich der Mitteiler dann zu der Gruppe der Jugendlichen auf dem Bahnsteig 3/4 und suchte mit diesen eine verbale Auseinandersetzung. Als sich die Gruppe der Jugendlichen zu einem Zug am Bahnsteig 3 begaben und mit diesem wegfahren wollten, packte der Gans einen Jugendlichen und hielt diesen zunächst fest. Bei dem anschließenden Gerangel stürzten die Beiden zu Boden, wo der Gans den Jugendlichen dann auch würgte. Nun kamen dem Jugendlichen drei seiner Freunde zu Hilfe und schlugen auf den Gans ein…
Nun teilte der Gans mittels seines Handys dem PP Entenhausen mit, dass er von der Gruppe der Jugendlichen angegriffen wurde.“