Gibt es in Zukunft doch Polizistinnen mit Silikon-Brüsten?

Eine 32-jährige Krankenschwester aus Dortmund war aus medizinischen Gründen bei der Polizei abgelehnt worden. Der medizinische Grund bestand darin, dass die Frau Silikonimplantate in den Brüsten hat. Und laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brust-Implantaten wegen einer erhöhten Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass die Frau nicht wegen der Implantate vom Polizeidienst ausgeschlossen werden dürfe. Denn laut einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten der Uni-Klinik Bonn liege das Risiko für einen Riss oder eine schmerzhafte Umkapselung der Silikon-Kissen bei unter 20 Prozent.

Die zuständige Behörde will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil in Berufung geht.

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