Weizenbier auf dem Roller

Der Mandant wurde von der Polizei angehalten. Wie sich später herausstellte, was er mit 1,44 Promille auf dem Motorroller unterwegs, ohne Fahrfehler. Als ich folgenden Vermerk in der Ermittlungsakte las, dachte ich mir, dass er sich vielleicht doch besser etwas unauffälliger verhalten hätte:

 

„Auf dem Trittbett des Motorrollers war linksseitig neben der Lenksäulenverkleidung ein bis etwa zur Hälfte angetrunkenes Weizenbierglas abgestellt.“

 

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