Keine Rechtsberatung durch das Gericht

Vor einiger Zeit kam eine Mandantin zu mir, die geschieden werden wollte. Sie hätte vor ein paar Jahren schonmal einen Scheidungsantrag eingereicht, aber irgendwie wäre da nichts passiert und das hätte sich dann erledigt. Die damals beauftragte Kollegin würde sie nicht mehr erreichen und wolle sowieso nicht mehr zu ihr.

Ich habe dann bei Gericht nachgefragt, die alte Scheidungssache war dort abgelegt, also habe ich einen neuen Scheidungsantrag gestellt.

Daraufhin kam vom Familiengericht die Antwort, es sei ja noch ein alter Scheidungsantrag anhängig, der von der Mandantin nicht mehr weiter betrieben worden sei. Also habe ich den neuen Antrag zurückgenommen und Akteneinsicht in die alte Verfahrensakte genommen, die seit drei Jahren beim Familiengericht weggelegt war. Passiert war dort irgendwie nicht viel und auch nicht ersichtlich, weshalb meine Mandantin das Verfahren nicht weiter betrieben haben sollte.

Also schickte ich ein Schreiben ans Gericht, dass sich aus der Akte nichts ergibt und dass ich darum bitte mir mitzuteilen, wie die Mandantin das Verfahren weiter betreiben könne.

Als Antwort kam dann:

„…wird auf die Anfrage vom…mitgeteilt, dass das Gericht keinen Rechtsrat erteilt.“

Na herzlichen Dank auch.

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