Das hatte ich auch noch nicht. Das Verfahren wird gegen den Mandanten vorläufig eingestellt, verbunden mit der Auflage, Zahlungen an den Geschädigten zu erbringen.
Ein paar Monate später kommt dann der Beschluss, dass das Verfahren nach Erfüllung der Auflagen, nun endgültig eingestellt wurde.
Ein paar Tage später dann:
„…wird mitgeteilt, dass das Verfahren versehentlich eingestellt wurde. Es liegen hier keine Zahlungsnachweise vor. Es wird Gelegenheit gegeben, diese innerhalb von zwei Wochen einzureichen.“
Kann ja mal passieren, dass man etwas versehentlich einstellt…