Anfang letzten Jahres wurde ich von einem Amtsgericht in der Pfalz einem in der Nähe von Saarbrücken aber in Frankreich lebenden Mandanten beigeordnet. Ich kannte weder den Mandanten noch den Richter. In einem Telefonat mit dem Richter stellte sich heraus, dass dort ein Strafbefehl erlassen worden war. gegen diesen Strafbefehl hatte der Mandant selbst Einspruch eingelegt mit dem Hinweis, erleide unter Schizophrenie, hätte zu diesem Zeitpunkt seine Medikamente abgesetzt gehabt und könne sich an nichts erinnern.
Deshalb kam der Richter auf die gute Idee, dass der Mandant doch einen Verteidiger bräuchte und fand mich im Internet.
Ich hielt Rücksprache mit einer sachverständigen, die mir bestätigte, dass es hier eventuell wirklich sein könnte, dass der Mandant schuldunfähig war, weshalb ich einen Antrag auf auf Einholung eines Gutachtens stellte. Also wurde ein Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt.
Zwischenzeitlich trudelte bei dem Mandanten eine Anklage aus Hessen ein. Ich teilte dort den Sachverhalt mit und regte an, das Gutachten abzuwarten. Das hessische Amtsgericht gab dann aber das Verfahren an das pfälzische Amtsgericht ab. Irgendwann kam nach mehreren Richterwechseln jemand auf die Idee, das Verfahren sei doch besser in Hessen aufgehoben und es wurde insgesamt wieder dorthin abgegeben.
Nochmal einige Zeit später kam dann das Gutachten, das ergab, dass mein Mandant zu den Tatzeitpunkten wahrscheinlich schuldunfähig war.
Das Gericht macht nun das einzig Sinnvolle und stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.