…haben manche Mitmenschen. So auch der Zeitgenosse, der auf der Autobahn hinter dem LKW meines Mandanten herfuhr. Er sah den großen Stein von der Ladefläche fliegen und auf seine Windschutzscheibe krachen, wo er einen Kratzer von ca. 1mm Durchmesser hinterließ.
Also fuhr er erst hinter meinem Mandanten her, von der Autobahn runter bis an die nächste Ampel, wo er sich die Personalien geben ließ. Dann fuhr er zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Dann zum Anwalt. Und heute musste er auch noch zum Gericht, als Zeuge in der Bußgeldsache.
Schade nur für ihn, dass der LKW nachweislich Splitt in der Körnung 2 – 5 mm geladen hatte, der auch noch ordnungsgemäß verladen war. War also nix mit dem großen Stein. Nach der Schilderung des Zeugen brauchte ich meinen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht mehr auszupacken, denn die Richterin hatte ein Einsehen und stellte das Verfahren ein.
