Letzte Woche ruft der Vater eines Neumandanten an und bittet um einen Termin für seiner Sohn in einer arbeitsrechtlichen Sache. Der Sohn sei im dritten Ausbildungsjahr fristlos gekündigt worden. Ok, der Sohn kann am nächsten Tag vorbei kommen und tut dies auch.
Dabei hat er dann aber nur die Kündigung. Die hat er bereits vor mehr als zwei Wochen erhalten. Seitdem war er nicht mehr arbeiten. Arbeitslos gemeldet hat er sich auch nicht. Den Hinweis in der Kündigung, dass er sich innerhalb von drei Wochen arbeitslos melden muss, da ihm sonst eine Sperre droht, hat er offensichtlich überlesen oder ignoriert oder beides.
Die Kündigung ist, jedenfalls nach der Hintergrundinfo die ich von ihm bekomme, ein Witz.
Bei Ausbildungsverhältnissen ist ein Schlichtungsverfahren vor der jeweiligen Kammer vor Einreichung einer Klage zwingend vorgeschrieben. Dafür gibt es keine Frist, jedoch sollte man sich sicherheitshalber an der 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage orientieren.
Ich habe den Mandanten dann gebeten, umgehend seinen Arbeitsvertrag nachzureichen. Den brauch ich natürlich auch für die Beratungshilfe und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe.
Tja, das war dann Mitte letzter Woche. Ich bin mal gespannt, ob der Vertrag heute eintrudelt. Ich glaube nicht daran und überlege mir schonmal, was ich dann mache…
