Mein Mandant war wegen Hehlerei angeklagt. Um es vorweg zunehmen, er wurde freigesprochen.
Jedenfalls sollte er ein Smartphone, das aus einem Einbruch stammte, angekauft haben. Der Verkäufer gab in einer umfassenden, drei Sätze langen Vernehmung an, das Handy in einem Internetcafe erworben und dann an meinen Mandanten verkauft zu haben. Die Vernehmungsbeamten scheuten keine Kosten und Mühen und fragten nicht weiter nach.
Bei dem Besitzer des Internetcafes fragten sie aber immerhin an, ob das so stimme. Der antwortete, nach einiger Recherche in seinem Ankaufbüchlein, dass er das Handy nicht angekauft habe.
Nun ja, nach meinem Dafürhalten war das keine wirkliche Antwort und hätte sogar richtig sein können, selbst wenn er dem Zeugen das Smartphone wirklich verkauft hätte. Aber auch auf diese Antwort kam keine Nachfrage, was im Wesentlichen zur kompletten Ermittlung passte.
Es kam dann wie es kommen musste…Freispruch.
