Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall im Ausland mit einem ausländischen (oder besser gesagt dort inländischen) Fahrzeug auf der Gegenseite. Deshalb habe ich ihm geraten, sich an einen Rechtsanwalt im Ausland zu wenden. Auf Nachfrage bei seiner Rechtsschutzversicherung empfahl im diese einen Kollegen mit deutscher und ausländischer Zulassung, bei dem der Mandant dann auch einen Termin vereinbarte. Der Mandant war dann aber etwas…sagen wir mal…enttäuscht.
Zuerst musste er 25 Minuten warten. Kann ja mal passieren.
Dann schilderte er dem Kollegen sein Problem. Der Kollege entgegnete, dass es ja nur um 450 Euro Schaden ginge und der Mandant eine Selbstbeteiligung von 250 Euro habe. Wenn nun die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, müsse man ja dort klagen. Und das würde sich finanziell überhaupt nicht lohnen. Und dann durfte der Mandant nach drei Minuten wieder gehen.
