…trudeln die üblichen Anklageschriften wegen Schlägereien
a) an Silvester
b) an Stadtfesten
c) an Feiertagen (bevorzugt wird hier der Vatertag)
ein.
Heute hatte ich einen Mandanten mit gleich zwei Silvesterschlägereien hier sitzen. Naja, eigentlich waren beide Schlägereien an Neujahr.
Da natürlich immer gleich mehrere Personen beteiligt sind, landet man quasi immer bei einer gefährlichen Körperverletzung. Und immer hat man viele Zeugen und viele Täter und natürlich sind alle besoffen. Und natürlich schildert auch jeder den Ablauf anders. So auch hier.
In der Hauptverhandlung wird´s dann natürlich nochmal lustig, denn dann erzählt zwar wieder jeder etwas anderes. Jedoch unterscheidet sich dann das, was vor Gericht erzählt wird wiederum von dem, was bei der Polizei erzählt wurde. Und schon hat man 20 verschiedene Schilderungen des Geschehens.
In solchen Fällen beneide ich die Richter dann nicht wirklich. Aber dafür werden sie ja bezahlt.
