Muss man mit einem „Puffauto“ als Dienstwagen fahren?

Die neuen Fahrzeuge einer Firma, die Kaffee vertreibt, waren so lackiert, dass es bei geschlossener Tür so aussah, als sei die Tür aufgeschoben, während aus Kaffeebohnen Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps herausragten.

Ein Mitarbeiter weigerte sich, mit solch einem „Puffauto“ zu fahren. Der Mann war bei der Firma als Verkaufsreisender beschäftigt und bekam für diese Tätigkeit, wie alle anderen Mitarbeiter auch, ein Dienstauto zur Verfügung gestellt. Mit den neu lackierten Autos wollte er nicht zu Kunden fahren und erhielt für diese Äußerung die fristlose Kündigung.

Der Mitarbeiter klagte vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach. Ein zunächst geschlossenen Vergleich wurde widerrufen, so dass nun das Gericht entscheiden muss.

 

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