Es geht auch anders

Der Mandant wurde beschuldigt fast ein Jahr lang zu Unrecht Leistungen von der ARGE bezogen zu haben.
Also forderte die ARGE rund 5000 Euro zurück und zeigte den Mandanten an.
Hintergrund war, dass der Mandant in seinem Antrag seine Rente nicht angegeben hatte und auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand, da er schlichtweg nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gibts auch kein Hartz 4. So ist das nunmal. Und auch wenn man nur 200 Euro Rente bekommt, muss man das angeben.
Die Staatsanwaltschaft klagt also wegen Betruges an und beziffert den Schaden auf 5000 Euro.
Heute war dann die Hauptverhandlung.
Was offensichtlich weder bei der ARGE noch bei der Staatsanwaltschaft bedacht wurde, ist die Tatsache, dass dem Mandanten zweifelsfrei Grundsicherung zugestanden hätte. Und die wäre ungefähr so hoch gewesen wie Hartz 4. Dafür ist dann aber nicht die ARGE, sondern das Sozialamt zuständig (ja, das gibt´s noch, auch in Zeiten von Harzt 4, weiß nur kaum jemand). Der Manant hatte also lediglich den Antrag bei der falschen Behörde gestellt. Wo das Geld für Hartz 4 und die Grundsicherung herkommt, weiß eigentlich niemand so genau, auch nicht die Sachbearbeiterin der ARGE, aber irgendwie kommt ja alles vom Staat.
So wirklich ein Schaden entstanden war also nicht.
Das hat dann auch die Richterin so gesehen und das Verfahren wurde eingestellt. Warum nicht gleich so.

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