Der rosafarbene Reichsführerschein und die Verkehrskontrolle

Nachdem ich ja kürzlich – mal wieder – Kontakt zu einem Reichsbürger bzw. sogar deren Rechtsabteilung in Personalunion mit dem Bundespräsidenten hatte, habe ich beim Justillion auch eine Geschichte über den Reichsführerschein entdeckt.

Ein Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle einen Führerschein vorgelegt, und zwar ausgestellt vom Landrat des Kreises Offenbach im Deutschen Reich. auf Nachfrage der Beamten nach einem gültigen Führerschein, sagte er, dass dieser Führerschein gültig sei.

Es folgte nicht etwa eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern wegen Urkundenfälschung. Denn der Mann hatte tatsächlich eine „richtige“ Fahrerlaubnis, erkannte diese aber nach eigenen Angaben nicht als gültig an.

Vor Gericht schwieg der Mann, sein Anwalt trug aber vor, dass es keine Urkundenfälschung sei, da der Reichsführerschein sich von einem Führerschein der BRD unterscheide. Schließlich sei Ausstellungsort „Groß-Berlin“ und auf ihm prange nicht der Bundes- sonder der Reichadler. Sein Mandant wollte mit diesem Führerschein lediglich seine Meinung äußern.

 

Das nützte ihm nichts, er wurde trotzdem wegen Urkundenfälschung verurteilt.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert