Ich habe es mittlerweile aufgegeben, verstehen zu wollen, aus welchem Grund Versicherungen in klar gelagerten Fällen nicht, verzögert oder zu wenig gezahlt wird. Eine langes außergerichtliches Verfahren kostet den Versicherer doch auch Geld. Und ein Klageverfahren auch.
Ein solches völlig unsinniges und teures Verfahren um einen kleinen Schmerzensgeldbetrag habe ich jetzt, nach zwei Jahren, für meinen Mandanten gewonnen. Der Mandant stand an einer Ampel, als ihm ein anderes Auto hinten drauf fuhr. Auto kaputt und Nacken auch. Will heißen, der Mandant hatte ein HWS. Alles keine große Sache, eigentlich. Der Sachschaden wurde reguliert. Als es um das Schmerzensgeld ging, behauptete die Haftpflichtversicherung plötzlich, das HWS sei nicht durch den Unfall entstanden.
Also klagten wir auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 500 (!) Euro. Die Versicherung blieb aber dabei. Das HWS komme nicht vom Unfall. Aha. Ein Vergleichsangebot des Gerichts über 150 (!) Euro schlug die Versicherung aus. Also kam das volle Programm. Erst wurde der behandelnde Arzt vernommen. Dann ein Sachverständigengutachten zur Aufprallgeschwindigkeit eingeholt und dann auch noch ein Sachverständigengutachten zu den medizinischen Folgen. Die Kosten dürften insgesamt bei mindestens 5000 Euro liegen, vielleicht auch ein wenig mehr.
Jetzt kam das Urteil. Die Versicherung wurde verurteilt 500 Euro Schmerzensgeld an meinen Mandanten zu zahlen. Mit Zinsen, versteht sich, und die Kosten des Verfahrens trägt die Versicherung auch. Das hat sich gelohnt.