Heute morgen hat am Familiengericht das Jugendamt ordentlich eins auf den Deckel bekommen.
Das Kind befindet sich seit 1,5 Jahren in einer Bereitschaftspflegefamilie, wo es ihm gut geht und die leiblichen Eltern jede Woche zu Besuch kommen können. Die Pflegefamilie würde das Kind auch gerne auf Dauer behalten.
Das geht aber nicht, denn…das geht nicht. Weil das Jugendamt in einer Bereitschaftspflegefamilie das Kind nicht belassen kann, weil das nicht geht, weil sie das halt so nicht machen. Aha.
Das Kind soll nun in eine Dauerpflegefamilie. Dort sollen die Eltern das Kind nur noch einmal im Monat besuchen können. Weil das halt so ist. Und weil das die potentiellen Pflegeeltern wohl nicht mitmachen würden . Wegen dem hohen zeitlichen Aufwand. Und weil die Pflegeelter das Pflegekind ja gern mehr für sich hätten. Gefragt hatte man genau eine (!) Pflegefamilie. Denn man kann ja nicht bei potentiellen Pflegefamilien anrufen und sie fragen, ob sie auch mit einem Besuch alle 14 Tage einverstanden wären, denn das würde die ja so aufwühlen (!!!).
Also, das Recht der Eltern ihr Kind zu sehen soll beschnitten werden, weil das Jugendamt das halt immer so macht. Und das Recht potentieller Pflegefamilien nicht aufgewühlt zu werden ist höher zu bewerten als das Recht der Eltern ihr Kind zu sehen.
Gott sei Dank hat das Gericht das nicht so gesehen und deutliche Worte gefunden.
