Man kann auch einfach miteinander reden

Heute lief es beim Jugendschöffengericht wesentlich schneller und angenehmer ab als gestern, worüber der Kollege Nozar bereits hier berichtet hatte.
Anderes Gericht, andere Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und schon kann man ein Gespräch führen, das zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis führt.
Es fand an Silvester eine Schlägerei statt. Wer wie wo angefangen hat, hätte sich sicherlich in der Hauptverhandlung nicht klären lassen. Es ging – wie so oft – um eine Frau. Alle waren erheblich alkoholisiert. Die meisten Beteiligten waren zudem noch miteinander befreundet und hatten sich schon längst versöhnt. Ersthaft verletzt wurde niemand.
Ein Zeuge war verstorben, er hat sich – wegen der Frau – umgebracht.
Ein Geschädigter begehrte im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld.
Mein Mandant leidet unter akuten psychischen Problemen, eine stationäre Therapie wäre dringend erforderlich, er konnte sich jedoch bis dato nicht zu einer stationären Therapie durchringen.
Nach einem Rechtsgespräch wurde dann das Verfahren gegen meinen Mandanten vorläufig unter der Auflage eingestellt, dass er eine Therapie macht. Gegen einen Mitangeklagten wurde vorläufig eingestellt unter der Auflage, dass er Schmerzensgeld zahlt. Der Dritte im Bunde wurde zu einem Freizeitarrest und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
Alle waren zufrieden.

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