In einer Strafsache hatte ich nach einem Freispruch an einem auswärtigen Amtsgericht Anfang Dezember 2014 mit der Staatskasse die Wahlverteidigergebühren abgerechnet. Seitdem war leider das Übliche passiert, nämlich nichts. Obwohl ich regelmäßig an den Kostenfestsetzungsantrag erinnert habe.
Also habe ich kürzlich, um der Sache etwas Schwung zu verleihen, eine Zahlungsfrist gesetzt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bedingt eingelegt, wenn das Geld innerhalb der Frist nicht auf meinem Konto ist. Erwartungsgemäß kam dann einen Tag später der Anruf der Rechtspflegerin. Sie sei natürlich krank gewesen, 6 Wochen lang, nun im Rückstand etc. Aber es sei alles schon beim Bezirksrevisor. Ich würde einen Tag später ein Fax bekommen. Nicht einen Tag, aber immerhin zwei Tage später kam dann wirklich das versprochene Fax. Der Bezirksrevisor hatte – natürlich – gekürzt. Ich solle mal bitte darlegen und nachweisen, wie ich auf über 600 Kopien komme, wenn die Hauptakte doch lediglich 200 Seiten habe.
Ich habe dann – wie immer – zurückgeschrieben, dass die Beiakten ja wohl auch zur Akte gehören und dass ich die Kopien gerne per Fax zum Nachweis übersenden kann. Das immer gleiche Spiel. Regelmäßig werden die Beiakten „vergessen“ und gekürzt.
Ich gehe davon aus, dass nun die Gebühren wie beantragt festgesetzt werden. Auch wenn die Auszahlung auch noch einige Zeit dauern wird, das hatte mir die Rechtspflegerin schon angekündigt. Denn bei den Auszahlungen wäre auch ganz ganz viel liegen geblieben. Was die Rechtspflegerin wohl sagen würde, wenn die Auszahlung ihres Lohns auch mal liegen bleibt?