Bei dem Strafrichter des Amtsgerichts Saarbrücken, der im Verdacht steht, einen Justizwachtmeister des Oberlandesgerichts Saarbrücken bei einer Faschingsveranstaltung bei der Staatsanwaltschaft mit einem Bierkrug geschlagen zu haben, sollte eine Hausdurchsuchung stattfinden. Mit einem entsprechenden Beschluss waren Ermittlungsbeamte an der Wohnung des Richters erschienen.
Der Richter hatte offenbar vor dem Eintreffen der Polizei die Festlichkeit bereits verlassen. Nun sollte nach Kleidungsstücken gesucht werden, die der Richter an dem Abend trug, um mögliche Sachbeweise wie Blutspuren sicherstellen zu können. Denn echte Tatzeugen waren unter den Gästen der Veranstaltung offensichtlich nicht zu finden.
Der Durchsuchungsbeschluss musste aber nicht vollstreckt werden, der Richter gab die Kleidungsstücke freiwillig heraus.
Voraussichtlich Ende März wird nun erstmal das Richterdienstgericht über die beantragte vorläufige Suspendierung des 33-jährigen Strafrichters entscheiden.