Aussagezwang ohne Pflichtverteidiger

Ich habe heute in einer Sache vor dem Jugendschöffengericht verteidigt. Angeklagt waren 9 Heranwachsende wegen mehrerer Einbrüche.
Einige der Angeklagten waren nicht verteidigt. Davon waren zwei kürzlich von dem selben Vorsitzenden zu 8 bzw. 12 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein klarer Fall der Pflichtverteidigung also.
Aber nicht für das Gericht. Gegen den Angeklagten mit den 12 Monaten wurde das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt. Der Andere brauchte nach Ansicht des Gerichtes keinen Verteidiger. Verurteilt wurde er dann aber zu 12 Monaten Jugendstrafe.
Viel schöner war aber, dass dieser Angeklagte nichts sagen wollte, was ja auch sein gutes Recht ist. Der Vorsitzende hat ihn dann darauf hingewiesen, dass er aber aussagen müsste. 
Ich wundere mich über nichts mehr…

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