Soll ich mir selbst eine Vollmacht ausstellen?

In einer Strafsache hatte ich den Mandanten recht erfolgreich verteidigt. Nicht nur aus meiner subjektiven Sicht, sondern auch ganz objektiv, das Verfahren war nämlich eingestellt worden. Trotzdem zahlte der Mandant meine Rechnung nicht. Es kamen die immer gleichen Ausreden, die man so tagtäglich zu hören bekommt. Und da ich nicht gerne umsonst arbeite habe ich einen Mahnbescheid und im Anschluss den Vollstreckungsbescheid beantragt. Damit habe ich dann eine Gerichtsvollzieherin los geschickt.

Zu meiner großen Freunde hat mir die Gerichtsvollzieherin dann heute per Fax mitgeteilt, dass der komplette Betrag vom Schuldner eingezogen werden konnte.

Aber, damit sie das Geld an mich auszahlen könne, müsste ich noch eine Inkassovollmacht vorlegen.

Ich habe dann per Fax zurückgefragt, ob ich mir nun selbst eine Inkassovollmacht ausstellen soll, oder ob sie mir das Geld einfach so überweist, wenn sie festgestellt hat, dass ich selbst der Gläubiger bin. Auf die Antwort bin ich gespannt.

 

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