Mit Blaulicht zur Vorführung

Gestern wurde einer meiner Mandanten verhaftet. An seinem Wohnort, etwas entfernt von Saarbrücken. Die Polizeibeamten, die ihn verhaftet hatten, vereinbarten einen Vorführtermin. Da es keine reguläre Richter-Arbeitszeit mehr war (also nach 13 Uhr;-)), musste die Vorführung am Bereitschaftsgericht erfolgen, das im Saarland in Saarbrücken liegt.

Der Termin war mitten im dicksten Feierabendverkehr.

Da die Polizei netterweise dem Mandanten das Handy belassen hatten, konnten wir telefonisch schonmal alles in aller Ruhe bereden, während er auf der Wache saß. Als der Vorführtermin näher rückte, beendete ich das Telefonat, damit ich rechtzeitig am Gericht sein konnte. Zu diesem Zeitpunkt war der Mandant noch auf der Wache. Ich habe 10 Minuten Fußweg zum Gericht.

Als ich am Gericht ankam, war erwartungsgemäß noch keine Polizei in Sicht und ich erklärte dem Bereitschaftsrichter, dass wir wohl noch würden warten müssen, da die Polizei mit Mandanten jedenfalls vor 15 Minuten noch nicht losgefahren waren und der Berufsverkehr recht dicht sei.

Aber nein, keine 2 Minuten später stand ein Streifenwagen vor der Tür. Mit Blaulicht. Dann klappt es auch mit dem Berufsverkehr, wenn man zu spät losfährt…

5 Comments

  1. Luna

    sagt…

    Für irgendwas muss doch die Leuchtreklame auf dem Dach gut sein *hust*
    Und sei es nur mal schnell zum Essen holen. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

  2. Stefan B.

    Helfen Sie mir mal bitte aus, aber irgendwie bin ich der Meinung, dass Blaulicht was mit der Sicherung von Leib und Leben zu tun hat. Habe ich da einen veralteten oder gar einen Stand, der niemals gültig war? Oder schreiben wir hier tatsächlich von einem Missbrauch, zu dem doch die Damen und Herren in grün/blau niemals jemals fähig wären?

  3. Non Nomen

    Wenn der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wurde, haben „Sonderrechte“ doch auch ihr gutes, oder? Schön, dass die Pilozei im Saarland die Freiheit des Individuums sooo ernst nimmt!

  4. -thh

    „Helfen Sie mir mal bitte aus, aber irgendwie bin ich der Meinung, dass Blaulicht was mit der Sicherung von Leib und Leben zu tun hat. Habe ich da einen veralteten oder gar einen Stand, der niemals gültig war?“

    Letzteres.

  5. Engywuck

    „(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.“
    http://dejure.org/gesetze/StVO/38.html

    Solange die Polizisten also nicht die Kombination sondern nur das Licht allein genutzt haben geht das in Ordnung. War ja eine Einsatzfahrt 🙂

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