Ich habe heute einen Artikel bei Zeit.de entdeckt, der sich mit einer „Unsitte“ beschäftigt, die mir auch seit einer Zeit verstärkt aufgefallen ist. Die letzten Monate habe ich teilweise mehrmals pro Woche Mandanten vor mir sitzen, die irgend ein Betäubungsmittelverfahren hatten. Sei es Besitz kleiner Mengen, großer Mengen, Handel mit kleinen oder größeren Mengen. Alle werden völlig unabhängig von dem Strafverfahren – es sei denn, es gab einen Freispruch – im Nachgang von der Führerscheinbehörde „bestraft“.
Ist man unter Drogeneinfluss Auto gefahren, wird je nachdem ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dann gibt es entweder eine Sperre oder ein Fahrverbot, was allerdings relativ egal ist, denn die Fahrerlaubnis wird so oder so entzogen. Spätestens im Anschluss an das Verfahren durch die Führerscheinbehörde. Und dann gibt es die übliche Auflage. Ein Jahr Abstinenznachweis – also in der Regel Urinkontrollen – und die MPU, den Idiotentest. Hat man das alles geschafft, gibt es eine neue Fahrerlaubnis. Das ist soweit auch noch verständlich, hat man doch im benebelten Kopf am Straßenverkehr teilgenommen.
Was die wenigsten Drogenkonsumenten jedoch wissen ist das, was die Zeit anspricht. Nämlich, dass der Lappen auch entzogen werden kann, wenn man z. B. lediglich 1 Gramm Marihuana bei sich hatte, als man zu Fuß auf dem Nachhauseweg war. Und noch nie bekifft Auto gefahren ist. Dann bekommt man im Anschluss an das Strafverfahren (das meistens eingestellt wird) Post von der Führerscheinstelle. Die fordern einen dann auf, einen Drogentest innerhalb einer Frist zu machen – auf eigene Kosten versteht sich -. Macht man den Test nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ist der Test positiv, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Oder man gibt den Führerschein freiwillig ab.
Und dann darf man wieder ein Jahr lang seine Abstinenz durch Drogenscreenings nachweisen – auf eigene Kosten, versteht sich – und eine MPU machen.
Es ist also völlig egal, ob man bekifft Auto fährt oder nicht, wenn man Drogen konsumiert läuft man immer Gefahr, den Führerschein zu verlieren. Wenn man regelmäßig Alkohol trinkt, ist das der Führerscheinbehörde völlig egal, so lange man nicht besoffen Auto fährt.
Das versteht kein Mandant. Und ich auch nicht.
