Der Mandant steht unter laufender Bewährung. Blöderweise hatte er trotzdem wieder etwas angestellt und wurde zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt, diesmal allerdings ohne Bewährung. Diese Strafe hat er akzeptiert, auf Rechtsmittel verzichtet und ist pünktlich zum Strafantritt und der Justizvollzugsanstalt erschienen.
Nach einiger Zeit kam der unvermeidliche Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Bewährung. Ich trug für den Mandanten vor, dass die erstmalige Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im nun eine große Lehre sei und er außerdem, im Falle des Widerrufs der Bewährung, sein Studium nicht würde fortsetzen können, da er weitere Urlaubssemester nicht nehmen könne. Für eine Resozialisierung alles andere als zuträglich.
Nun verlangt das Gericht die Vorlage der Studien- und der Urlaubsbescheinigung innerhalb von 3 Wochen. Ich gehe nicht davon aus, dass er die Bescheinigungen im Knast dabei hat und hoffe, dass irgend jemand die Sachen besorgen und mir schicken kann.
