Ich verteidige gerade einen, sagen wir mal, recht schwierigen Mandanten. Ein Verfahren haben wir gerade in erster Instanz abgeschlossen und haben Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren ist auf Anfang Januar terminiert und zwei weitere Verfahren sind noch im Ermittlungsverfahren. Momentan verbüßt der Mandant eine Haftstrafe aus einer alten Sache.
Zwischen dem Mandanten und mir ging es teilweise recht hitzig zu. Mehrfach habe ich ihn darum gebeten, sich einen anderen Verteidiger zu suchen. Niederlegen konnte ich nicht, da ich beigeordnet bin. Zwei Entpflichtungsanträge des Mandanten während dem laufenden Verfahren waren trotz meiner Zustimmung erfolglos. Vor mir hatte der Mandant bereits so ziemlich jeden Verteidiger im Saarland mandatiert, jeder war froh, den schwarzen Peter weiter geben zu können.
Nun hat sich der Mandant eine neue Anwältin gesucht und erneut, diesmal in dem im Januar terminierten Verfahren, meine Entpflichtung unter gleichzeitiger Beiordnung der Kollegin beantragt. Da es zwischen dem Mandanten und mir (genau wie zwischen ihm und den vorherigen geschätzten 100 Anwälten) nicht gepasst hat, bin ich darüber nicht gerade betrübt.
Andererseits habe ich die Kollegin kurz kennengelernt. Ausweislich ihrer Homepage, die noch nicht mal ein ordnungsgemäßes Impressum enthält, macht sie keine Strafsachen. Sie hat auch für den Mandanten in dem abgeschlossenen Verfahren Berufung eingelegt. Allerdings zu spät. Gott sei Dank hatte ich auch bereits rechtzeitig Berufung eingelegt.
Im Hinblick darauf, hatte ich mir kurz überlegt, ob ich nicht eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber dem Mandanten habe, ihn vor schlechter Verteidigung zu schützen und meiner Entpflichtung nicht zuzustimmen. Denn Gründe, die meine Entpflichtung rechtfertigen würden, hat der Mandant nicht vorgetragen. Allerdings konnte ich ihn bisher auch nicht vor sich selbst schützen.
Also habe ich zugestimmt und meinerseits den schwarzen Peter weiter gegeben. Soll sich doch das Gericht darum Gedanken machen, ob es meine Beiordnung zur Verfahrenssicherung aufrecht erhält oder mich entpflichtet.
Spätestens nach diesem Blogbeitrag muss das Gericht einer „Umpflichtung“ doch zustimmen 😀