Doch keine Milde für Kiffer

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden und an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten. Bereits eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blut reicht zum Entzug der Fahrerlaubnis aus. Ich hatte hier gestern über die anstehende Entscheidung berichtet.

Legal Tribune Online berichtet ausführlich zu den Hintergründen.

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