Anwalts Liebling

In einer Bußgeldsache hatte ich den für den Mandanten eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid drei Wochen vor dem durch das Amtsgericht anberaumten Termin zurückgenommen. Meine Kostennote schickte ich der Rechtsschutzversicherung am 01.09. In der Kostennote enthalten war die „Gebühr für die Mitwirkung an der Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung“. Diese fällt an, wenn der Einspruch spätestens zwei Wochen vor dem Termin zurückgenommen wird.

Leider überwies die Versicherung erstmal überhaupt nichts. Also erinnerten wir höflich an die Kostennote. Dann erinnerten wir etwas unhöflicher an die Kostennote. Als immer noch keine Reaktion erfolgte, schrieb ich gestern, dass ich nun dem Mandanten meine Gebühren in Rechnung stellen werde mit dem Hinweis, dass seine Rechtsschutzversicherung nicht reagiert und er sich selbst mit denen rumschlagen solle.

Heute rief dann – plötzlich und unerwartet – der Sachbearbeiter der Rechtsschutz an und fragte nach, wann denn der Einspruch zurückgenommen worden sei. Nach Auskunft durch eine unserer Mitarbeiterinnen, dass der Einspruch rechtzeitig genug zurückgenommen worden sei, damit die Gebühr, um die es ihm wohl gehe, angefallen ist, kam kurze Zeit später ein Fax. Der volle Betrag sei nun angewiesen worden. Warum nicht gleich so.

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