Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Entweder sparen Rechtsschutzversicherungen mittlerweile schon an der Lesekompetenz ihrer Mitarbeiter, oder es werden nur noch Textbausteine rausgeschickt, ganz egal ob´s passt oder nicht.

Ich hatte der Rechtsschutzversicherung des Mandanten geschrieben, dass der Mandant Geschädigter einer Körperverletzung ist und nun Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchte. Von der Rechtsschutzversicherung bekomme ich folgende Antwort:

 

„Wir haben die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes geprüft und müssen leider mitteilen, dass wir für die vorliegende Auseinandersetzung

keine Kosten übernehmen können.

Unsere Entscheidung möchten wir wie folgt erläutern:

Sie haben uns gebeten, für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen Kostenschutz zu übernehmen. Die Abwehr von Unterlassungsansprüchen der vorliegenden Art ist jedoch nach den ARB nicht versichert.“

 

Ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich mit Rechtsschutzversicherungen überhaupt nicht mehr korrespondiere.

 

3 Comments

  1. RA Kujus

    Gern kommt bei solchen Konstellationen auch zurück:

    “ (…) Da es sich um eine Straftat handelt, die nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht kein Versicherungsschutz (…) blabla“

    Da muss man dann wochenlang hin und her schreiben, um zu erläutern, dass man gerade nicht als Verteidiger auftritt, sondern selbst Ansprüche geltend macht. Bis das die RSV verstanden und verinnerlicht hat, ….

    1. Thomas Will

      Das kommt mit Sicherheit als Nächstes.

  2. RA JM

    Naja, der Gegner ist doch sicherlich daran interessiert, es zu unterlassen, ihn auf Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen … oder so ähnlich. 😉

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