Verfassungsbeschwerde von Edathy zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Sebastian Edathy als unzulässig zurückgewiesen. Gegen das ehemalige Mitglied des Bundestages wird wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften ermittelt. Wohnungen, Abgeordnetenbüros und weitere Büros waren durchsucht und mehrere E-Mail-Postfächer  beschlagnahmt worden. Hiergegen hatte sich Edathy mit der Verfassungsbeschwerde gewendet.

 

Zur vollständigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es hier.

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