30 Minuten müssen reichen

 

Will man als Anwalt einen potentiellen Neumandanten in einer Justizvollzugsanstalt besuchen, braucht man eine Besuchserlaubnis, einen sogenannten Sprechschein. Dieser wird entweder von der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem bereits zuständigen Gericht der Hauptsache erteilt. Man darf mit dem Sprechschein dann einmalig unbewacht mit dem Inhaftierten zur Mandatsanbahnung sprechen.

Im laufe der Jahre habe ich schon allerlei lustige Sprechscheine bekommen. Vom bewachten Besuch bis zum unbewachten Besuch mit bewachtem Dolmetscher war schon alles dabei.

Das, was mir ein Dorf-Amtsgericht nun in den Sprechschein reingeschrieben hat, hatte ich allerdings noch nicht. Mein Besuch wurde nämlich auf 30 Minuten begrenzt.

Die Beamtin in der JVA und ich haben herzlich gelacht.

 

1 Comments

  1. Heiner

    Lösung: man lässt sich bei Minute 29 beauftragen und die Vollmacht unterzeichnen. Und schwupps wird aus dem potentiellen Mandanten ein Mandant, der im Rahmen der üblichen Verteidigerbesuchszeiten unbegrenzt besucht werden kann.

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