Falsche Verdächtigung – so schnell kann´s gehen

Meine Mandantin war von Ihrem Noch-Ehemann wegen einem angeblichen Pferdediebstahl angezeigt worden. Sie hätte sein Pferd gestohlen und wäre damit verschwunden. Ja, die Mandantin war verschwunden, allerdings mit ihrem Pferd, nicht mit dem ihres Mannes. Und das konnte sie auch belegen.

Normalerweise sind die Staatsanwaltschaften recht zäh, wenn es darum geht, gegen einen Anzeigenerstatter ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten. Wenn aber, wie hier, es ganz offensichtlich ist, dass der verlassene Ehemann nur über die Akteneinsicht an die neue Adresse seiner Frau kommen will, dann wird auch mal ganz schnell ein Verfahren wegen einer falschen Verdächtigung von Amts wegen eingeleitet. Das wird noch lustig.

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