Heute rief mich ein Neumandant an. Er hatte Post von der Polizei bekommen mit einem Vernehmungstermin wegen einem angeblichen Warenbetrug. Der Mandant rief zunächst bei der Polizei an und erfuhr, dass es um einen ebay-Betrug mit einem Laptop ging. Klassischer Fall, jemand kauft bei ebay einen Laptop, überweist das Geld, bekommt aber nie die Ware.
Da der Mandant überhaupt nichts damit anfangen konnte, verblieb ich mit ihm, dass ich mich zunächst bestellen und Akteneinsicht beantragen sollte und wir erst dann einen Besprechungstermin machen wollten, wenn die Akte da wäre. Kurz später bestellte ich mich dann wie besprochen bei der Polizei. Keine Stunde später rief mich der Sachbearbeiter an. Das Ergebnis der BaFin-Abfrage läge bereits vor. Dabei habe sich herausgestellt, dass mein Mandant weder Inhaber des Bankkontos sei, noch handele es sich um das ebay-Konto meines Mandanten. Überhaupt habe er eigentlich gar nichts mit der Sache zu tun und es sei unklar, weshalb er überhaupt als Beschuldigter geführt worden sei. Das Verfahren gegen ihn sei also erledigt. So schnell hat sich selten ein Mandat erledigt.
Ist doch auch mal was gutes 😀
Das Beispiel zeigt leider auch, dass die Polizei den Beschuldigten erst dann ernst nimmt wenn einen Strafverteidiger an seiner Seite hat.
Zu allem Überfluss muss diese Leistung nun auch noch vom Mandanten bezahlt werden.
Keine Sorge. Nett und hilfsbereit wie ich bin, habe ich keine Rechnung gestellt.