Offensichtlich nach Aktenlage hat heute die Staatsanwältin in einem Verfahren wegen schwerem Bandendiebstahl am Landgericht plädiert. Oder sie hat in einem anderen Verfahren als ich gesessen.
Anders kann ich es mit nicht erklären, dass sie in ihrem Plädoyer von dem Ergebnis der Observation gesprochen hat. Denn wir hatten weder Polizeibeamte gehört, noch irgendwelche Observationsergebnisse sonstwie eingeführt.
Strafschärfend bewertete sie, dass die Geschädigten der Einbrüche besonders unter dem Eindringen in ihre Wohnungen leiden müssten. Komisch, dass wir keinen einzigen Geschädigten gehört haben.
Aber offensichtlich hat das Landgericht das eher wie die Verteidigung gesehen und das Bestehen einer Bande verneint. Von besonders leidenden Geschädigten konnte ich in den Urteilsgründen auch nichts hören.

„Strafschärfend bewertete sie, dass die Geschädigten der Einbrüche besonders unter dem Eindringen in ihre Wohnungen leiden müssten.“
??? Entschuldigung…aber häh???
Strafverschärfend ist dann sicher auch, dass das Opfer einer Körperverletzung besonders an dem verletzten Körper oder der Betrogene besonders unter dem Betrug zu leiden hat? Das ist aber mal eine echte Sherlockine gewesen, die Staatsanwältin…
Eine Referendarin kann es jedenfalls nicht gewesen sein, traurig und so jemand bekommt R1 oder vielleicht sogar R2.
@anonym
na, wenn schon Bezug auf Beweismittel genommen wird, die gar nicht Gegenstand der HV waren, dann darf doch auch mal ne kleine Doppelverwertung drinnen sein, an der Stelle nicht zu pingelig sein 😉
@ RA Feltus: Ja, sehr traurig. Die Staatsanwältin war bis vor kurzem noch Fachanwältin für Familienrecht in einer größeren deutschen Wirtschaftskanzlei.
Selbst bei einer Referendarin hätte ich gedacht…naja. Ansonsten entsprach das Plädoyer dem Standartvordruck, den ich selbst vor Jahren als Referendar von meinem Ausbilder bekommen hatte.
@ RA Will
es ändert sich eben doch nichts. Der mir damals vom Ausbilder in die Hand gedrückte Vordruck war sogar noch mit Maschine geschrieben.
Aber von FAin f. FamR zur StAin, nennenswerte Karriere würde ich sagen.