Schwerkranke dürfen Cannabis anbauen

Das Verwaltungsgericht Köln hat zugunsten von drei Schmerzpatienten entschieden. Diese hatten auf Erlaubnis zum Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf geklagt. Alle drei besitzen bereits eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Da die Kosten für den Erwerb im Fall der Kläger selbst aufgebracht werden müssen, beantragten sie beim BfArM die Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht bewertete alle Fälle getrennt. In allen Fällen waren die Voraussetzungen für den Eigenanbau gegeben, da die Wohnsituation jeweils so gestaltet ist, dass niemand Fremdes zugriff zu den Blüten hat. Außerdem hatten diese Drei bereits alle anderen möglichen Therapienen erfolglos durchlaufen.

In einem vierten Fall war die Wohnung des Schmerzpatienten schlicht zu klein um einen gesicherten Anbau zu gewährleisten, wobei der Kläger jedoch durch einen Umzug eine andere Sachlage schaffen kann.

In einem fünften Fall hatte der Kläger noch nicht alle zumutbaren weiteren Therapien ausprobiert, die Klage wurde abgewiesen.

 

 

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